Der EuGH hat sich in der ungarischen Rs (FN 1) mit der Frage zu beschäftigen, ob der automatisch zwingende Verlust des Vorsteuerabzuges als Folge der Löschung der Steuernummer durch die Steuerbehörde mit jenem Tag, an dem der Beschluss über die Löschung der Steuernummer bestandskräftig wird, als zur Erreichung des Ziels der Steuererhebung und der Bekämpfung der Steuerhinterziehung als unverhältnismäßig und somit nicht erforderlich anzusehen ist.

