Aufgrund der Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs und der damit einhergehenden Betrugsanfälligkeit hat der Europäische Rat am 18. 2. 2020 (FN 1) neue Vorschriften zur Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister bei elektronischem Handel verabschiedet.
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