Der EuGH wird von einem slowakischen Gericht in dieser Rs (FN 1) ua gefragt, ob das Recht auf Vorsteuerabzug für die Einfuhr von Gegenständen davon abhängt, dass der Steuerpflichtige das Eigentum an diesen Gegenständen oder das Recht, mit diesen Gegenständen wie ein Eigentümer zu verfahren, hat.
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