Ein deutsches Gericht hat dem EuGH Fragen (FN 1) iZm der Auslegung der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen und Privatlehrer vorgelegt. Im konkreten Fall soll ua beurteilt werden, ob auch der Surf- und Segelunterricht unter den Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts fällt bzw ob dieser Unterricht bspw auch als eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Dienstleistung angesehen werden kann.

