Der EuGH soll in dieser Rs die Frage (FN 1) beantworten, ob die Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Campingplätzen und Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen auch für die Vermietung von Bootsliegeplätzen anzuwenden ist.
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Der EuGH soll in dieser Rs die Frage (FN 1) beantworten, ob die Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Campingplätzen und Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen auch für die Vermietung von Bootsliegeplätzen anzuwenden ist.
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