Zur Unterstützung bei der Auslegung des DBA Belgien/Luxemburg ist im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens eines belgischen Gerichts am 24. 10. 2018 (FN 1) ein Urteil des EuGH zur Auslegung von Art 45 AEUV (Arbeitnehmerfreizügigkeit) ergangen.
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