Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Steuern (BBKG 2025) bringt weitreichende Änderungen im österr Finanzstrafrecht. Die legistische Stoßrichtung wird in den Materialien mit Generalprävention und einer Förderung der Steuergerechtigkeit begründet. Dieser Beitrag widmet sich den beiden wichtigsten Neuerungen im Finanzstrafrecht. Zum einen wurde der Anwendungsbereich des Verkürzungszuschlags ausgeweitet, um bei geringfügigen Finanzvergehen die Herstellung eines Rechtsfriedens zu forcieren und die Ressourcen der Finanzstrafbehörden verstärkt auf Fälle mit höherem deliktischem Gewicht zu bündeln. Zum anderen wurde ein Straftatbestand für zu Unrecht erklärte Verluste geschaffen, die in zukünftigen Veranlagungszeiträumen einkommensmindernd geltend gemacht werden könnten. (FN )

