Gebührenpflichtig sind als Rechtsgeschäft beurkundete Bestandverträge, die bedeutendste Gebührenbefreiung besteht für die Wohnraummiete. Zu beachten sind die Abgrenzung zur ebenfalls gebührenpflichtigen Dienstbarkeit sowie die korrekte Einstufung als Vertrag mit unbestimmter und/oder bestimmter Dauer. In Verbindung mit der Dauer ist das Entgelt entscheidend für die Bemessungsgrundlage.

