Finanzumsätze sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei mit der Folge, dass kein Vorsteuerabzugsrecht besteht. Die wirksame Option zur Umsatzsteuerpflicht führt zum Fortbestand des Vorsteuerabzugsrechts. Die Optionsmöglichkeit besteht nicht nur bei innerdeutschen Finanzumsätzen, sondern auch bei innergemeinschaftlichen Finanzumsätzen. Bei innergemeinschaftlichen Finanzumsätzen gelten allerdings Besonderheiten. Für den Fortbestand des Vorsteuerabzugsrecht ist eine "fiktive Option" zur "doppelten Steuerpflicht" erforderlich.

