Mit 1. 4. 2025 wurde nicht nur die motorbezogene Versicherungssteuer für reine E-Autos in Kraft gesetzt (siehe BGBl. I 7/2025, 18. 3. 2025), sondern auch die Steuerbefreiung für den "elektrischen" Anteil bei Hybridfahrzeugen gestrichen. Dieser Artikel wird sich mit der Thematik "Hybridfahrzeuge" näher beschäftigten.
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