§ 25 Abs 2 Z 3 GSVG sieht vor, dass auf Antrag des Versicherten Sanierungsgewinne nach den Vorschriften des EStG 1988 die Beitragsgrundlage nach dem GSVG vermindern. Die Praxis des Autors hat leider gezeigt, dass die SVS sehr restriktiv vorgeht. Das BVwG hat in der E L523 226 2344-1/16E v 16. 12. 2024 nun Klarheit geschaffen, welcher "Sanierungsgewinn" die Beitragsgrundlage vermindert.
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