Aus verschiedenen Gründen kann es zu einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt kommen (zB grenzüberschreitende Expansion eines Unternehmens, neuer beruflicher Schwerpunkt im Anschluss an Exit-Transaktion im In- oder Ausland, familiäre Gründe). Inwieweit damit ein Ansässigkeitswechsel einher gehen kann und welche steuerlichen Konsequenzen (Stichwort: "Wegzugsbesteuerung") damit verbunden sind, ist im Detail zu analysieren. Vor kurzem lag dem VwGH ein entsprechender US-Fall vor.

