Während der Hälftesteuersatz im Rahmen der Betriebsaufgabe eine wichtige Begünstigung darstellt, führt er in einigen Fällen zu Ergebnissen, die kritisch zu hinterfragen sind. Insbesondere die Einstellung der Erwerbstätigkeit sowie die damit zusammenhängenden Geringfügigkeitsgrenzen weisen Unklarheiten und Auslegungsbedarf auf.
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