Das steuerliche Problem mit Bürgschaftsübernahmen eines Gesellschafters zugunsten seiner Gesellschaft und vice versa ist längst kein neues. Über die letzten Jahrzehnte hatte sich der VwGH wiederholt mit diesem Thema auseinanderzusetzen. In seinem jüngsten Erkenntnis zu der Sache setzt der VwGH jedoch einen etwas anderen Fokus und nähert sich mit dieser Lösung dem BFH an. Dieser Beitrag soll diese Entscheidung untersuchen und sie zu der bisherigen Rsp sowie der Linie des BFH in Bezug setzen.

