Auskünfte der Abgabenbehörden haben im Steueralltag eine herausragende Bedeutung. Die Komplexität des Steuerrechts stellt den Abgabepflichtigen oft vor große Herausforderungen, wenn er vor Verwirklichung eines geplanten Vorhabens die steuerlichen Folgen prüft. Oft sind die steuerlichen Folgen ausschlaggebend für die Entscheidung, bestimmte unternehmerische Maßnahmen zu setzen oder alternative Wege zu beschreiten. Auskünfte, die der Stpfl vorab bei der zuständigen Abgabenbehörde einholt, können Rechtssicherheit und Planungssicherheit bieten. Der folgende Beitrag vergleicht die Rechtswirkungen formlos eingeholter Auskünfte mit jenen, die ein Auskunftsbescheid nach § 118 BAO eröffnet. Im Zentrum steht dabei die Frage nach der sogenannten Bindungswirkung, also die Frage, ob und in welcher Weise die Abgabenbehörde an eine solche Auskunft jeweils gebunden ist bzw ob sie von einer erteilten Auskunft abrücken kann, wenn sie erkennt, dass deren Inhalt unzutreffend ist.

