Die Übertragung von Kapitalvermögen auf die Erben eines verstorbenen Steuerpflichtigen ist bereits im rein nationalen Sachverhalt mit einigen steuerlichen Auswirkungen verbunden. Hat der Erblasser sein Kapitalvermögen jedoch zu Lebzeiten auf einen ausländischen Trust übertragen, so kann sein Ableben erhebliche steuerliche Implikationen mit sich bringen, die vom Erblasser potenziell nicht mitbedacht wurden. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den verschiedenen ertragsteuerlichen Auswirkungen, die sich für inländische Erben als Beneficiaries eines ausländischen Trusts im Verlassenschaftsverfahren ergeben können.

