Mit dem AbgÄG 2024 (FN ) wird eine weitere echte Umsatzsteuerbefreiung eingeführt, namentlich für Spenden von Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken an gemeinnützige Einrichtungen, die mildtätige Zwecke verfolgen. Hierdurch nimmt Österreich eine Vorreiterrolle ein. Kein anderer MS hat bis dato eine umsatzsteuerliche Regelung auf den Weg gebracht, die gleichzeitig unionsrechtskonform und ressourcenschonend ist. (FN ) Die umsatzsteuerliche Nichtbelastung lässt das Spenden von Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken nun, auch aus rein wirtschaftlicher Sicht, zu einer echten Alternative zum Vernichten werden.

