An sich ist das System der Anzahlungsbesteuerung in der Umsatzsteuer einfach: Werden Anzahlungen vor Ausführung einer vereinbarten Leistung vereinnahmt, entsteht die Steuerschuld für die Anzahlung beim Anzahlungsempfänger stets (somit auch bei Sollversteuerern) mit der Vereinnahmung (Mindestistbesteuerung gem § 19 Abs 2 lit a UStG).
Abstract aus taxlex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

