Auch wenn eine Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer überwiegend beruflich nutzt, sind die Kosten nicht automatisch abzugsfähig. Umstritten ist, was als Wohnungsverband gilt und was unter der Notwendigkeit des Zimmers zu verstehen ist. Laut VwGH sind auch Arbeitszimmer außerhalb des Wohnungsverbands nur im Falle dieser Notwendigkeit steuerlich relevant.

