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Wichtiger Impuls: Befreiung von der Eintragungsgebühr beschlossen Nationalrat beschließt befristete Befreiung von der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr bei dringendem Wohnbedürfnis (918/BNR)

Gebühren & VerkehrsteuernBeitragAufsatzLukas Bernwieser, Nikolaus Lacknertaxlex 2024/34taxlex 2024, 137 - 138 Heft 4 v. 10.4.2024

Als Teil des Konjunkturpakets "Wohnraum und Bauoffensive" wurde am 20. 3. 2024 im Nationalrat zur Erleichterung des Eigentumserwerbs eine Befreiung von der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr beschlossen. Die Befreiung ist auf zwei Jahre befristet und kann nur in Anspruch genommen werden, wenn nachweislich ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt.

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