Als Teil des Konjunkturpakets "Wohnraum und Bauoffensive" wurde am 20. 3. 2024 im Nationalrat zur Erleichterung des Eigentumserwerbs eine Befreiung von der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr beschlossen. Die Befreiung ist auf zwei Jahre befristet und kann nur in Anspruch genommen werden, wenn nachweislich ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt.

