In der Gastronomiebranche (Köche, Servierkräfte, Kassierer) bestehen fast ausschließlich echte Dienstverhältnisse. Das BFG (FN ) (11. 4. 2024, RV/7105829/2019) hat sich einen Fall angesehen, bei dem zwei Personen nicht nur als Showköche sondern auch für Marketing, Einkauf etc tätig waren, und ist zur Ansicht gekommen, dass hier freie Dienstverhältnisse gem § 4 Abs 4 ASVG vorliegen. Dadurch kommt es auch zu einer DB- und DZ-Pflicht für den Dienstgeber.

