Das BFG beschäftigte sich kürzlich wieder mit der umsatzsteuerlichen Behandlung einer Sacheinlage beim Gesellschafter (FN ) und ließ dabei die (mittlerweile eingebrachte) Revision zu, scheint doch die tatsächliche Behandlung von Sacheinlagen im Lichte der jüngeren EuGH-Rsp ungeklärt. Für die nachfolgenden Überlegungen wird vereinfacht davon ausgegangen, dass ein Unternehmer ein bisher in seinem Betriebsvermögen unter Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs verwendetes Gebäude gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine GmbH einbringt. (FN ) Ertragsteuerlich ist ein Tausch (FN ) anzunehmen.

