Mit dem Start-up-Förderungsgesetz soll ab dem 1. 1. 2024 eine neue Begünstigung für Mitarbeiterbeteiligungen in § 67a EStG-E geschaffen werden. § 67a EStG-E tritt zu den bereits bestehenden Begünstigungen für Mitarbeiterbeteiligungen in § 3 Abs 1 Z 15 und Z 35 EStG hinzu. Der folgende Beitrag stellt den Gesetzesentwurf vor, nimmt hierzu kritisch Stellung und beleuchtet ausgewählte Aspekte der betreffenden Bestimmung im Rechtsvergleich mit Deutschland. (FN )

