Mit dem AbgÄG 2023, BGBl I 2023/110, wurden wesentliche Neuerungen im GebG 1957, GrEStG 1987 und VersStG 1953 vorgenommen. Dies betrifft im Fall der Gebühren insb die Dokumentationspflichten betreffend elektronische Urkunden sowie die Schaffung von weiteren Gebührenpauschalierungen im Bereich der festen Gebühren. Im Grunderwerbsteuergesetz 1987 erfolgten hingegen einige Klarstellungen und Verwaltungsvereinfachungen, die vor allem die in der Praxis schwierig zu berechnende Zusammenrechnung sowie die Selbstberechnung betreffen. Mit einer Änderung im Versicherungssteuergesetz 1953 wurde die Selbstberechnung und Entrichtung der Steuer durch Versicherer im Drittland ermöglicht. Die Autoren fassen in diesem Beitrag die wichtigsten Neuerungen zusammen.

