In seiner Entscheidung vom 8. 12. 2022 (C-378/21, ) wurde vom EuGH in einer österreichischen Rechtssache eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung verneint, wenn es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Nichtunternehmer handelt. Der österreichische Gesetzgeber hat mit einer Änderung des § 11 Abs 12 UStG im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2023 (derzeit im Entwurf) reagiert. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage, die geplante Neuregelung und die Gründe für die Neuregelung.

