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Mineralölsteuerbefreiung für Luftfahrtbetriebsstoffe Abgabe aus einem Steuerlager keine Voraussetzung für Anwendbarkeit der Befreiung des § 4 Abs 1 Z 1 MinStG 2022

VerbrauchsteuernBeitragAufsatzThomas Bieber, Peter Pichlertaxlex 2023/9taxlex 2023, 43 - 45 Heft 2 v. 16.2.2023

Das BFG hat mit Erkenntnis vom 14. 12. 2022, RV/7200037/2019, entschieden, dass eine Mineralölsteuerbefreiung für Luftfahrtbetriebsstoffe auch dann greift, wenn diese nicht aus einem Steuerlager oder Zolllager abgegeben werden, und sich dabei unmittelbar auf die zugrunde liegende Bestimmung der EU-Energiesteuerrichtlinie gestützt. Dieses Erkenntnis erscheint insbesondere auch für Treibstofflieferanten ohne Verbrauchsteuerlager interessant.

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