In stRsp dürfen steuermindernd nur die tatsächlichen Kosten eines Pkw geltend gemacht werden. Die Verwaltungspraxis ist deutlich kulanter, erkennt sie doch bis zu 30.000 jährlich gefahrenen Kilometern auch das amtliche Kilometergeld als Bemessungsgrundlage an. Woran soll sich der Steuerpflichtige nun orientieren? Gibt es Unterschiede im betrieblichen/außerbetrieblichen Bereich bzw bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen? Und welche Nachweispflichten (zB Belege, Fahrtenbuch) gilt es zu beachten?