Beim Finanzierungsleasing geht man davon aus, dass seitens des Leasinggebers die Amortisation der Anschaffungskosten in der kalkulierten Leasingrate mitberücksichtigt wurde. Diese kalkulierte AfA-Komponente orientiert sich nicht an der gesetzlichen Nutzungsdauer von acht Jahren, sondern an der Laufzeit des Leasingvertrags.
Abstract aus taxlex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.