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Firmenpension und zusätzliches freies Dienstverhältnis führen bei einem wesentlich beteiligten Gesellschafter nicht zu einer Pflichtversicherung nach dem GSVG

Lohnsteuer & SozialversicherungBeitragAufsatzStefan Steigertaxlex 2021/39taxlex 2021, 178 - 179 Heft 5 v. 14.5.2021

Der Autor hat sich in einem Artikel (FN ) mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Firmenpension und eine Aufsichtsratstätigkeit in einer GmbH zur einer Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG führen. Der VwGH war der Ansicht, dass die Firmenpension aus einer ehemaligen Geschäftsführertätigkeit in dieser GmbH nicht zu einer Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG führt. Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob eine ähnliche Konstellation ebenfalls zu einer Beitragsfreiheit führt, wenn der wesentlich beteiligte Gesellschafter (hier: Alleingesellschafter) nicht als Aufsichtsrat, sondern beratend in Form eines freien Dienstvertrags tätig ist. Das BVwG hat sich so einen Fall angesehen (BVwG 12. 1. 2021, I412 2225446-1/4E).

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