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"Stolpersteine und Handlungsbedarf bei Reihengeschäften aufgrund des Brexits"

Schwerpunkt BrexitBeitragAufsatzJutta Niedermair, Gregor Schmoigltaxlex 2021/21taxlex 2021, 101 - 104 Heft 3 v. 23.3.2021

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ("Vereinigtes Königreich") ist am 1. 2. 2020 aus der EU ausgetreten. Allerdings war im Austrittsabkommen (FN ) geregelt, dass die Mehrwertsteuer-Richtlinie 2006/112 (FN ) ("MwSt-RL") sowie die Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung 282/2011 (FN ) während eines Übergangszeitraums weiterhin im Vereinigten Königreich anwendbar sind. Erst seit 1. 1. 2021 gilt das "Vereinigte Königreich" auch aus umsatzsteuerlicher Sicht als Drittstaat. Für Unternehmer, die Ware von Österreich an Unternehmer in das Vereinigte Königreich liefern, ergeben sich somit Änderungen im Rahmen von Reihengeschäften in Bezug auf diese Umsätze. Nordirland ist insoweit nicht Gegenstand der Untersuchung, da gem Art 8 des Protokolls zu Irland/Nordirland iVm Anhang 3 als Teil des Austrittsabkommens Nordirland ua in Bezug auf Warenlieferungen weiterhin wie ein Mitgliedstaat behandelt wird. Im Hinblick auf Nordirland ergeben sich iZm Reihen- und Dreiecksgeschäften somit keine Änderungen. Einzig zu beachten ist, dass für Nordirland eigene UID-Nummern mit dem Länderpräfix "XI" eingeführt wurden. (FN )

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