Der "Brexit" hatte bzw hat in vielfacher Hinsicht ertragsteuerliche Konsequenzen, bspw hinsichtlich (ehemaliger) UK-Limiteds mit Verwaltungssitz in Österreich, hinsichtlich der Entstrickungsbesteuerung und Umgründungen oder hinsichtlich der Behandlung von Beteiligungserträgen. Diese Aspekte werden im Folgenden näher dargestellt.
Schlagwörter: