In den beiden Entscheidungen geht es einerseits um die Frage, ob der Dienstgeber gegenüber dem Dienstnehmer ein Regressrecht auf Dienstnehmeranteile hat, anderseits um die Frage, ob die Lohnsteuer bei der Einkommensteuererklärung auch angerechnet wird, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt hat.
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