Mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG) setzt der Gesetzgeber einen weiteren Teil der Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie um und führt nach Maßgabe des Art 4 ATAD eine Zinsschrankenregelung ein. Der Beitrag stellt die neue - mit Spannung erwartete - Zinsabzugsbeschränkung des § 12a KStG vor und unterzieht die vom Gesetzgeber gewählte Konzeption einer kritischen Würdigung.
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