Für zahlreiche Förderungen aus dem Corona-Hilfsfonds gilt als Voraussetzung für die Gewährung der einzelnen Zuschüsse, dass sich das antragstellende Unternehmen am 31. 12. 2019 nicht in Schwierigkeiten befunden hat. Im Beitrag werden die Kriterien für das Vorliegen eines "UiS" dargelegt sowie bestehende Zweifelsfragen und praktische Anwendungsprobleme iZm der Bestimmung der Größenklassen iSd AGVO aufgezeigt und einer kritischen Würdigung unterzogen.