Überlegungen zur Vereinheitlichung der unternehmens- und steuerbilanziellen Gewinnermittlungsvorschriften haben durch vergangene Reformen an Bedeutung gewonnen. Die genannten Gewinnermittlungssysteme sind über das in § 5 Abs 1 EStG verankerte Maßgeblichkeitsprinzip miteinander verknüpft, beinhalten jedoch (ungeachtet vieler Parallelen) Unterschiede, die eine vollständige Anerkennung der Unternehmensbilanz für steuerliche Zwecke ausschließen. Bestrebungen nach weiteren Harmonisierungsschritten sind vor dem Hintergrund des gemeinsamen Fundaments der unternehmens- und steuerbilanziellen Gewinnermittlung nachvollziehbar, wenngleich verbleibende Bruchstellen in einer prinzipienbasierten Beurteilung notwendig erscheinen.