Der BFH legt dem EuGH die Frage vor, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Versorgungsbetriebe (§ 8 Abs 7 Satz 1 Nr 2 dKStG) eine unzulässige Beihilfe ist, die den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen kann (Art 107 Abs 1 AEUV).
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