Die Frage, ob ein ärztliches Gutachten umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerbefreit ist, ist ebenso praxisrelevant wie einzelfallbezogen. Relevanter Beurteilungsmaßstab ist, ob das ärztliche Gutachten dem Schutz der Gesundheit der begutachteten Person dient. Dieser Beurteilungsmaßstab gilt unabhängig davon, ob das ärztliche Gutachten durch einen Patienten, ein Gericht oder einen Sozialversicherungsträger beauftragt wird.