Eine Geld- oder Sachzuwendung von Dienstgebern an Arbeitnehmer oder deren Angehörige wird idR (lohnsteuerpflichtige) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit begründen. Im Hinblick auf die im Ertragsteuerrecht ausschlaggebende wirtschaftliche Betrachtungsweise gilt diese Qualifikation im Grunde unabhängig davon, ob die Zuwendung zivilrechtlich als Schenkung durchgeführt wird.