Ein Großteil der Versandhandelslieferungen von Gegenständen wird durch die Nutzung von elektronischen Schnittstellen wie Marktplätzen, Plattformen, Portalen usw unterstützt. Diese elektronischen Schnittstellen sollen ab 2021 in die Erhebung der Umsatzsteuer einbezogen werden, indem fingiert wird, dass sie die Gegenstände vom Lieferer einkaufen und an den Abnehmer verkaufen. Dadurch entsteht ein fiktives Reihengeschäft.