Bei digitalen Währungen kommt es immer wieder zu Gratiserwerben von virtuellen Einheiten, deren Erhalt an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft ist. Meist gibt der Initiator einer neu entstandenen Kryptowährung diese als Gegenleistung für Werbetätigkeiten aus, es kann jedoch auch reine Schenkungsabsicht vorliegen. Ziel dabei ist es, den Bekanntheitsgrad eines Blockchain-Projekts zu erhöhen. Die steuerliche Beurteilung dieser Erwerbe ist bisher rechtlich noch nicht normiert.