vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zahlungserleichterungen und verfahrensrechtliche Aspekte vor dem Hintergrund der Corona-Krise

COVID-19Schwerpunkt COVID-19AufsatzLukas Franketaxlex 2020, 112 - 117 Heft 4 v. 21.4.2020

Um im Zuge der Corona-Krise möglichst rasch Unterstützung zu leisten, hat das BMF am 13. 3. 2020 eine Info erlassen, in der insb die unbürokratische Erledigung von Zahlungserleichterungen im Abgabenverfahren vorgesehen ist (BMF-Info I). (FN ) Anstelle dieser Info trat die BMF-Info vom 24. 3. 2020 (BMF-Info II), (FN ) die ebenso eine möglichst unkomplizierte Einbringung und Erledigung von Zahlungserleichterungen (Stundung und Ratenzahlung) vorsieht sowie die Nichtfestsetzung von Stundungszinsen, die Abstandnahme von der Festsetzung von Nachforderungszinsen, Säumnis- und Verspätungszuschlägen und die allgemeine Erstreckung der Fristen zur Abgabe von Jahressteuererklärungen. Darüber hinaus wurde im Nationalrat das 2. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/16) beschlossen, in dessen Art 13 auch für das Abgabenverfahren "Sonderregelungen aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19" enthalten sind (§§ 323c und 323d BAO). Diese betreffen hauptsächlich das Rechtsmittelverfahren. In diesem Beitrag werden - dem Aufbau der BAO folgend - die Aussagen der BMF-Info II an entsprechender Stelle wiedergegeben und weitere verfahrensrechtliche Aspekte vor dem Hintergrund der Corona-Krise beleuchtet. Die Auswirkungen und Änderungen durch § 323c BAO betreffend Rechtsmittelverfahren werden zum besseren Überblick in einem eigenen Beitrag in dieser Ausgabe der taxlex dargestellt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!