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Begünstigung für Veräußerungsgewinne bei erneuter Erwerbstätigkeit

ErtragsteuernAufsatzBernhard Rennertaxlex 2020, 76 - 78 Heft 3 v. 11.3.2020

Bei einer Betriebsveräußerung bzw -aufgabe sind mangels gesetzlicher Verankerung von Fristen sämtliche nach diesem Zeitpunkt aufgenommene Erwerbstätigkeiten, die über die normierten Einkunfts- bzw Umsatzgrenzen des § 37 Abs 5 Z 3 Satz 2 Satz EStG hinausgehen, sowohl im Jahr der Aufgabe bzw Veräußerung als auch im Folgejahr begünstigungsschädlich. Die in den EStR 2000 vorgesehene "Jahresfrist" findet gesetzlich keine Deckung. (FN )

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