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Organisatorische Herausforderungen durch das EU-Meldepflichtgesetz Umfangreiche Compliance-Pflichten mit dem EU-MPfG

Internationales SteuerrechtAufsatzKlaus Pfleger, Patrick Planskytaxlex 2020, 101 - 104 Heft 3 v. 11.3.2020

Das EU-Meldepflichtgesetz verpflichtet Intermediäre und Steuerpflichtige, grenzüberschreitende Steuergestaltungen an die österreichische Finanzverwaltung zu melden. Die Meldepflicht besteht bereits rückwirkend für Gestaltungen ab dem 25. 6. 2018. Für Steuerpflichtige und Intermediäre bringt das EU-MPfG umfangreiche organisatorische Herausforderungen.

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