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Vorsteuerabzug trotz nie erhaltener Leistung Der finanzielle Schaden ist hier der Nettobetrag

UmsatzsteuerAufsatzClemens Endfellnertaxlex 2020, 12 - 15 Heft 1 v. 15.1.2020

Laut EuGH kann der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlungsrechnung zustehen, wenn der redliche Leistungsempfänger im Zeitpunkt der Zahlung subjektiv sicher sein konnte, dass die angezahlte Leistung tatsächlich erbracht wird und der insolvente Lieferant die Umsatzsteuer nicht mehr refundieren wird.

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