Die Neugestaltung der Behördenstruktur im Finanzressort durch das FORG macht auch vor der Großbetriebsprüfung nicht halt. An die Stelle der 39 Finanzämter (FN ) mit allgemeinem Aufgabenkreis treten ab dem 1. 1. 2021 zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit - neben dem "Finanzamt Österreich" ein "Finanzamt für Großbetriebe".
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