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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versehen des Postbevollmächtigten Ab wann beginnt gem § 71 Abs 2 AVG die Frist zur Einbringung eines Wiedereinsetzungsantrags zu laufen?

AbgabenverfahrenAufsatzSimone Reichmann, Ingrid Gumprechttaxlex 2019, 230 - 232 Heft 7 und 8 v. 1.8.2019

Ein Steuerpflichtiger stellte aufgrund einer an ihn ergangenen Strafverfügung iZm der Parkometerabgabe einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach AVG wegen fehlender Zustellung. Allerdings wurde das Schriftstück von einem Zustellbevollmächtigten übernommen. Die Zustellung geriet aus gesundheitlichen Gründen jedoch in Vergessenheit. (FN )

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