Ab 1. 1. 2020 treten im Rahmen der sog "Quick Fixes" für die Praxis höchst bedeutsame Neuregelungen in den Bereichen Konsignationslager, Reihengeschäfte und innergemeinschaftliche Lieferungen in Kraft. Im folgenden Beitrag sollen diese Neuregelungen näher dargestellt werden. (FN )
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