Der VwGH ist bezüglich des Vorliegens von Werkverträgen sehr restriktiv (bspw VwGH 25. 6. 2013, 2013/08/0078). Im folgenden Fall hat er sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Platten- und Fliesenleger im Rahmen eines Werkvertrags tätig sein kann (VwGH Ra 2018/13/0045) und damit auch indirekt ob ertragsteuerlich eine selbständige bzw nicht selbständige Tätigkeit vorliegt.
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