Sowohl die Gruppenbesteuerung des § 9 KStG als auch die Hinzurechnungsbesteuerung des § 10a KStG haben Mehrheitsbeteiligungen an ausländischen Körperschaften im Fokus, doch mit vollends divergierenden Absichten. Dieser Beitrag zeigt auf, mit welchen Zielkonflikten bei einer parallelen Anwendbarkeit der beiden Bestimmungen in der Praxis zu rechnen sein wird.
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