Die EuGH-Entscheidungen Timac Agro und Bevola/Trock liegen auf einer einheitlichen dogmatischen Grundlinie. Der Abzug finaler Verluste im Herkunftsmitgliedstaat auf unionsrechtlicher Basis bleibt ultima ratio und setzt unverändert die objektive Vergleichbarkeit (der Situationen) voraus, deren Vorliegen in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen ist.